Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angaben zum Dienstleister

Újmajori Szabadidőpark Turisztikai Szolgáltató Korlátolt Felelőségű Társaság  
Kurzname: Újmajori Szabadidőpark Kft.
Sitz: 1055 Budapest, Stollár Béla u. 4. Fsz.5.
Handelsregisternummer: 01-09-983750
Steuernumme: 23910481-2-41

1. Hotel Pagony**** Wellness & Conference
Telefon: +36-42/501-210
Telefax: +36-42/501-211

2. Allgemeine Bestimmungen

2.a. Vorliegende "Allgemeine Geschäftsbedingungen" regeln die Inanspruchnahme der Unterkünfte (1.) bzw. Dienstleistungen des Dienstleisters.

2.b. Spezielle, individuelle Bedingungen bilden nicht den Teil der mitgeteilten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.c. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen den Abschluss von Sondervereinbarungen mit Reiseveranstaltern, Vermittlern nicht aus, von Fall zu Fall mit anderen, dem Geschäftstyp entsprechenden Konditionen.  

3. Vertragspartner

3.a. Die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen werden vom Gast in Anspruch genommen.

3.b. Sofern die Bestellung der Dienstleistungen direkt vom Gast beim Dienstleister abgegeben wird, so gilt der Gast als Vertragspartner. Der Dienstleister und der Gast gelten gemeinsam - im Fall der Erfüllung der einschlägigen Bedingungen - als Vertragsparteien (im Folgenden als Parteien bezeichnet).

3.c. Sollte die Bestellung von Dienstleistungen durch vom Gast beauftragte Dritte (im Folgenden als Vermittler bezeichnet) beim Dienstleister abgegeben werden, so werden die Bedingungen der Zusammenarbeit im zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler abgeschlossenen Vertrag geregelt. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der Gast durch Dritte rechtmäßig vertreten wird.

4. Abschluss des Vertrags, Buchung, Änderung und Benachrichtigungspflicht

4.a. Auf die mündliche bzw. schriftliche Anfrage des Gastes hin schickt der Dienstleister dem Gast ein Angebot. Wenn keine tatsächliche Bestellung von dem Gast innerhalb von höchstens 48 Stunden nach Absenden des Angebots eingeht, ist der Dienstleister an das Angebot nicht mehr gebunden. 

4.b. Der Vertrag kommt durch die von dem Dienstleister in schriftlicher Form zugesandte Bestätigung der vom Gast schriftlich oder mündlich abgegebenen Buchung zustande und so gilt dieser als schriftlich abgeschlossener Vertrag. Mündliche Buchungen, Vereinbarungen, Änderungen bzw. deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister gelten nicht als Vertrag.

4.c. Der Vertrag über die Inanspruchnahme von Unterkunftsdienstleistungen wird für einen festen Zeitraum abgeschlossen. Wenn der Gast vor Ablauf der bestimmten Zeitdauer das Zimmer endgültig verlässt, so ist der Dienstleister berechtigt, den vollen Gegenwert der im Vertrag bestimmten Dienstleistung zu verlangen. Der Dienstleister hat das Recht, das vor der Ablaufzeit leer gewordene Zimmer erneut zu verwerten. Zu der durch den Gast initiierten Verlängerung der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung ist die vorherige Zustimmung des Dienstleisters notwendig. In diesem Fall kann der Dienstleister die Bezahlung der Gebühr der bereits erbrachten Dienstleistung verlangen.

4.d. Zur Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages ist eine von den Parteien unterzeichnete, schriftliche Vereinbarung notwendig.

5. Stornierungsbedingungen

5.a. Falls es vom Dienstleister nicht anderweitig in seinem Angebot angegeben wird, kann die
Unterkunftsdienstleistung ohne Stornierungsgebühr (Pönale) bis 16:00 Uhr (Ortszeit) am 4. Tag vor der Ankunft storniert werden.

5.a.1. Falls es vom Dienstleister nicht anderweitig in seinem Angebot angegeben wird, bei Stornierung innerhalb von 1-3 Tagen vor der Ankunft sind 50 % der Unterkunftsdienstleistung zu zahlen.

5.a.2. Falls es vom Dienstleister nicht anderweitig in seinem Angebot angegeben wird, bei Stornierung am Tag der Ankunft oder nicht stornierter Buchung bzw. NO SHOW sind 100 % des Unterkunftspreises als Pönale zu zahlen.

5.a.3. Falls der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistungen durch eine Vorauszahlung, eine Kreditkartengarantie oder irgendeine andere vertragsmäßige Möglichkeit nicht gewährleistet hat, wird die Verpflichtung des Dienstleisters, die Dienstleistung anzubieten, nach 16:00 Uhr (Ortszeit) am 2. Tag vor der Ankunft erlöschen.

5.a.4. Falls der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistungen durch eine Vorauszahlung, eine Kreditkartengarantie oder irgendeine andere vertragsmäßige Möglichkeit gewährleistet hat und bis 24:00 Uhr (Ortszeit) am Ankunftstag nicht eincheckt und auch das Hotel von seiner späten Ankunft nicht in Kenntnis setzt, berechnet der Dienstleister eine im Vertrag festgelegte Stornierungsgebühr, mindestens jedoch den Unterkunftspreis für eine Nacht als Pönale. In diesem Fall wird die Buchung der Unterkunft für den Vertragspartner bis 12:00 Uhr am nächsten Tag aufrechterhalten, danach erlischt die Verpflichtung des Dienstleisters, die Dienstleistung zu erbringen.

5.b. Bei Buchung von an spezielle Konditionen gebundenen Produkten des Dienstleisters, bei Aktionen, Gruppenreisen oder Veranstaltungen können von den Vorstehenden abweichende, im Einzelvertrag festgehaltene Bedingungen festgelegt werden.

6. Preise

6.a. Die Zimmerpreise (Rack Rate) des von dem Dienstleister betriebenen Hotels sind in den Hotelzimmern oder an der Rezeption ausgehängt. Die Preislisten für sonstige Dienstleistungen sind in den entsprechenden Hotelbereichen (Restaurant, Wellnessbereich) verfügbar.

6.b. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, seine bekanntgegebenen Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

6.c. Bei der Bekanntmachung der Preise gibt der Dienstleister die zur Zeit des Angebots geltende, vom Gesetz vorgeschriebene Höhe der einschlägigen Steuersätze (MwSt., Kurtaxe*) an. Der Dienstleister überträgt die durch die Änderung von geltenden Steuergesetzen (MwSt., Kurtaxe) herbeigeführten Mehrbelastungen mit vorheriger Benachrichtigung auf den Vertragspartner. *Kurtaxe (IFA) = Fremdenverkehrssteuer (Der Steuersatz hängt vom Standort des Hotels ab und wird von der lokalen Selbstverwaltung bestimmt.)

6.d. Aktuelle Ermäßigungen, Sonderangebote und sonstige Angebote werden auf unserer Webseite (www.hotelpagony.hu) veröffentlicht.

7. Zahlungsbedingungen, Sicherheit

7.a. Der Dienstleister verlangt die Entrichtung des Gegenwertes ihrer für den Vertragspartner erbrachten Dienstleistungen spätestens nach der Inanspruchnahme, vor der Abreise aus dem Hotel. Der Dienstleister kann allerdings dem Gast im Rahmen einer individuellen Vereinbarung auch die Möglichkeit für nachträgliche Zahlung anbieten.

7.b. Als Sicherheit für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Dienstleistungen und für die Begleichung des Gegenwerts dieser Dienstleistungen ist der Dienstleister berechtigt:

7.b.1. eine Kreditkartengarantie zu fordern (50 % des gesamten Betrags), durch die der Gegenwert der bestellten und bestätigten Dienstleistungen aufgrund der Kreditkarte auf dem Bankkonto des Gastes gesperrt wird;

7.b.2. eine Vorauszahlung für einen Teil oder die Gesamtheit der gebuchten Dienstleistungen zu beanspruchen.

7.c. Der Vertragspartner kann seine Rechnungen in HUF und/oder

7.c.1. in jeder Währung begleichen, die der Dienstleister zur Annahme ankündigt. In diesem Fall erfolgt die Umrechnung oder Rechnungsstellung zum am Ankunftstag des Gastes von dem Dienstleister bestimmten Wechselkurs der kontoführenden Bank des Dienstleisters.

7.c.2. der Dienstleister akzeptiert bargeldlose Zahlungsmittel (Kreditkarte, Széchenyi- Erholungskarte sowie nach besonderer Vereinbarung: Geschenkgutschein, Voucher, usw.), deren jeweilige aktuelle Liste auf Wunsch dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt wird.  Bei einer Buchung wird es dem Vertragspartner empfohlen, die Zahlungsmöglichkeit mit dem gewählten bargeldlosen Zahlungsmittel zu klären.

7.d. Die Kosten für die Nutzung jeglicher Zahlungsmittel trägt der Vertragspartner.

8. Bedingungen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen

8.a. Gäste können das Hotelzimmer am Tag der Ankunft ab 14:00 Uhr beziehen (Check-in) bzw. müssen das Hotelzimmer am Tag der Abreise vor 10:00 Uhr verlassen (Check-out).

9. Verweigerung der Vertragserfüllung, Erlöschen der Dienstleistungspflicht

9.a. Der Dienstleister ist berechtigt, den sich auf die Unterkunftsdienstleistung beziehenden Vertrag fristlos zu kündigen und die Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern, wenn:

9.a.1. der Gast das zur Verfügung gestellte Zimmer, Einrichtung nicht bestimmungsgemäß benutzt,

9.a.2. der Gast mit der Sicherheit, der Ordnung oder den Angestellten der Unterkunft unzureichend, grob umgeht, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, sich auf bedrohliche, beleidigende oder sonstige, unakzeptable Weise verhält,

9.a.3. der Gast an einer infektiösen Krankheit leidet,

9.a.4. der Vertragspartner seine im Vertrag bestimmte Anzahlungsverpflichtung bis zum bestimmten Zeitpunkt nicht erfüllt,

9.b. Falls der Vertrag zwischen den Parteien aus Gründen der „höheren Gewalt“ nicht erfüllt werden kann, erlischt der Vertrag.

9.c. Der Gast verhält sich nicht der Hausordnung des Hotels entsprechend.

10. Unterbringungsgarantie 

10.a. Sollte das Hotel des Dienstleisters die im Vertrag angeführten Dienstleistungen selbstverschuldet (z.B.: Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme, usw.) nicht erbringen können, ist der Dienstleister verpflichtet, unverzüglich für die Unterbringung des Gastes zu sorgen.

10.b. Der Dienstleister ist verpflichtet:

10.b.1. die im Vertrag festgelegten Dienstleistungen zu den darin bestätigten Preisen, für den dort vereinbarten Zeitraum - oder bis zur Beseitigung der Hindernisse - in einer anderen Unterkunft gleicher oder höherer Kategorie zu erbringen / anzubieten. Sämtliche mit der Bereitstellung der Ersatzunterkunft verbundenen Kosten hat der Dienstleister zu tragen.

10.b.2. dem Gast eine einmalige, unentgeltliche Telefonanrufmöglichkeit zu bieten, damit dieser die Änderung seiner Unterkunft mitteilen kann.

10.b.3. dem Gast einen kostenlosen Transfer zwecks Umziehen in die angebotene Ersatzunterkunft bzw. zwecks eventuellen späteren Zurückziehen zu bieten.

10.c. Kommt der Dienstleister dieser Verpflichtung restlos nach bzw. nimmt der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft an, hat der Vertragspartner kein Recht auf einen nachträglichen Schadensersatz.

11. Krankheit bzw. Tod des Gastes

11.a. Sollte der Gast während der Dauer der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung erkranken und dadurch ist er nicht in der Lage, in seinem eigenen Interesse zu verfahren, so bietet der Dienstleister ihm ärztliche Hilfe an.

11.b. Im Falle der Erkrankung/des Todes des Gastes beansprucht der Dienstleister eine Kostenerstattung von den Angehörigen, Erben oder dem Kostenträger des Erkrankten/Verstorbenen zur Deckung der eventuellen ärztlichen und sonstigen Verfahrenskosten, des Gegenwertes der vor dem Eintritt des Todes in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie der durch die Krankheit/den Todesfall an den Einrichtungsgegenständen verursachten Schäden.

12. Rechte des Vertragspartners

12.a. Im Sinne des Vertrages ist der Gast berechtigt, das bestellte Zimmer und die Einrichtungen in seiner Unterkunft vor Ort, die zu den üblichen Dienstleistungsbereichen gehören und keinen Sonderkonditionen unterliegen, bestimmungsgemäß zu nutzen.

12.b. In Bezug auf die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen kann der Gast während seines Aufenthaltes im Hotel Beschwerde einlegen. Der Dienstleister ist verpflichtet, die in diesem Zeitraum bei ihm schriftlich nachweisbar eingereichten (oder von ihm protokollierten) Beschwerden zu behandeln.

12.c. Jegliches Recht des Gastes auf Reklamation erlischt nach seiner Abreise aus dem Hotel.

13. Pflichten des Vertragspartners

13.a. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Gegenwert der im Vertrag bestellten Dienstleistungen bis zu dem im Vertrag bestimmten Zeitpunkt und auf die im Vertrag bestimmten Weise zu zahlen.

13.b. Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die unter seiner Verantwortung stehenden Kinder unter 14 Jahren ausschließlich unter der Aufsicht eines Erwachsenen im Hotel des Dienstleisters aufhalten, für alle vom Kind verursachten Schäden tragen die Eltern die volle Verantwortung.

13.c. Sauna und Dampfbad im Wellnessbereich des Hotels dürfen aus gesundheitlichen Gründen von Kindern nicht besucht werden, und es liegt in der Verantwortung der Eltern, die Kinder in dieser Hinsicht zu beaufsichtigen.

13.d. Der Gast darf keine eigenen Speisen oder Gerichte in die Gastronomiebetriebe des Hotels mitnehmen.

14. Haftungspflicht des Vertragspartners

Der Gast haftet für sämtliche Schäden und Nachteile, die dem Dienstleister oder Dritten durch den Gast oder seinen Begleiter oder andere Personen unter seiner Verantwortung selbstverschuldet zugefügt werden. Diese Verantwortung besteht auch in dem Fall, wenn der Geschädigte ein Recht auf direkten Schadenersatz vom Dienstleister hat.

15. Rechte des Dienstleisters

Kommt der Gast seiner Zahlungsverpflichtung in Bezug auf in Anspruch genommene oder im Vertrag bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen, für die eine Vertragsstrafe entrichtet werden muss, nicht nach, ist der Dienstleister - um zu gewährleisten, dass seine Forderungen beglichen werden, berechtigt, die ins Hotel mitgebrachten persönlichen Gegenstände des Gastes als Pfand zurückzuhalten.

16. Pflichten des Dienstleisters 

Der Dienstleister ist verpflichtet:

16.a. die im Vertrag bestellten Unterkunfts- und sonstige Dienstleistungen gemäß der geltenden Vorschriften und Dienstleistungsstandards zu erbringen;

16.b. die schriftlichen Beschwerden des Gastes zu überprüfen und die zur Lösung des Problems erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und diese schriftlich festzuhalten.

17. Haftungspflicht des Dienstleisters

17.a.1. Der Dienstleister haftet für dem Gast zugefügte Schäden, die innerhalb der Anlage auftreten und auf das Verschulden des Dienstleisters oder seiner Angestellten zurückzuführen sind.

17.a.2. Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensfälle, die durch den Angestellten und Gästen des Dienstleisters nicht zumutbare, unabwendbare oder vom Gast selbst herbeigeführte Ursachen entstehen.

17.a.3. Der Dienstleister ist berechtigt, Bereiche im Hotel anzugeben, die der Gast nicht betreten darf. Für Schäden oder Verletzungen, die in solchen Bereichen auftreten, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

17.a.4. Die Nutzung des Wellnessbereichs des Hotels erfolgt auf alleinige Gefahr des Gastes, es besteht eine erhöhte Rutschgefahr in Bereichen in der Nähe des Wassers und das Hotel übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Unfälle.

17.a.5. Den entstandenen Schaden hat der Gast dem Hotel unverzüglich zu melden und sämtliche diesbezüglichen Daten dem Hotel zur Verfügung zu stellen, die zur Klärung der Ursachen des Schadensfalls sowie zur Aufnahme des polizeilichen Protokolls/ zur Einleitung eines polizeilichen Verfahrens erforderlich sind.

17.b. Der Dienstleister kann für Schäden haftbar gemacht werden, die der Gast durch den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung seines Eigentums erlitten hat, wenn dieses Eigentum an Orten, die gewöhnlich von dem Dienstleister für diesen Zweck vorgesehen sind, oder im Safe des Zimmers des Gastes aufbewahrt wurde oder wenn es einem Angestellten des Dienstleisters übergeben wurde, von dem der Gast glaubte, dass er dazu autorisiert ist, dieses Eigentum entgegenzunehmen. Der Dienstleister haftet für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld nur, wenn der Dienstleister sie ausdrücklich übernommen hat, um sie sicher aufzubewahren, oder der Schaden auf eine Ursache zurückzuführen ist, für die der Dienstleister in Übereinstimmung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet. In solchen Fällen liegt die Beweislast beim Gast.

18. Höhere Gewalt

Gründe oder Umstände (z.B.: Krieg, Brandfall, Hochwasser, Unwetter, Stromausfall, Streik), auf die die Parteien keinen Einfluss nehmen können (höhere Gewalt), befreien die Parteien von der Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag, solange diese Gründe oder Umstände bestehen. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass sie alles Zumutbare unternehmen, um die Auftrittsmöglichkeit dieser Gründe und Umstände auf dem möglichst geringsten Niveau zu halten und dadurch die herbeigeführten Schäden und Verzögerungen schnellstmöglich zu beseitigen.

19. Geheimhaltung

Der Dienstleister ist im Laufe der Erfüllung seiner im Vertrag bestimmten Verpflichtungen verpflichtet, entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes LXIII von 1992 über den Schutz der persönlichen Daten und der Öffentlichkeit der öffentlichen Angaben, weiterhin gemäß den Bestimmungen der mit dem Datenschutz in Verbindung stehenden Rechtsnormen – und falls der Vertragspartner dies dem Dienstleister mitgeteilt hat – entsprechend den einschlägigen internen Regeln des Vertragspartners vorzugehen.